Zulassung von handelsteilnehmern

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Zulassung von handelsteilnehmern

An der EPEX Spot können nur Unternehmen Börsenteilnehmer werden. Nach der Zulassung als Börsenteilnehmer muss das Unternehmen dann einzelne Personen bestimmen, die wiederum als Börsenhändler zugelassen werden.Für alle M

arktbereiche der EPEX Spot besteht ein einziger Zulassungsprozess – somit erfolgt die gesamte Zulassung aus einer Hand. Damit haben Antragsteller auf eine Börsenmitgliedschaft nur eine einzige Kontaktperson in der Zulassungsabteilung der EPEX Spot, die sie im Zulassungsverfahren unterstützt.

Art der Mitgliedschaft:

Es gibt vier Arten von EPEX Spot Börsenteilnehmern:

  • Handelsteilnehmer,
  • Handelsteilnehmer mit Sonderaufgabe,
  • Anerkannte Broker und
  • Implizite Teilnehmer.


Börsenteilnehmer:

Die zum Handel an der EPEX Spot zugelassenen Unternehmen sind Börsenteilnehmer. Sie können in eigenem Namen oder im Auftrag Dritter handeln.

Handelsteilnehmer können sich auch dafür entscheiden, über einen Anerkannten Broker zu handeln. In diesem Fall erfolgt der Handel ausschließlich über den Anerkannten Broker und der Handelsteilnehmer hat keinen technischen Zugang zum Börsenauktionssystem. 


Anerkannte Broker:

Ein Anerkannter Broker kann an der Börse im Auftrag anderer Börsenteilnehmer handeln, die sich entschieden haben, speziell über den Anerkannten Broker zu handeln.

Handelsteilnehmer mit Sonderaufgabe und implizite Teilnehmer sind an der EPEX Spot für die Zwecke des Market Couplings aktiv.


Zulassungsanforderungen:

Allgemeine Zulassungsanforderungen

Die Börsenteilnehmer müssen das Trading Agreement unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die Market Rules, den Code of Conduct und die Operational Rules der EPEX Spot einzuhalten.

Überdies müssen sie der EPEX Spot die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen:

  • Identifikationsformular (Kontaktpersonen, …),
  • Erklärung über die Kapazität, Strom zu kaufen und zu verkaufen gemäß dem Sitzland des Teilnehmers,
  • Formular für Unterschriftsberechtigungen,
  • Formular für die bevollmächtigten Händler,
  • Unterstützende Dokumente: Handelsregisterauszug (einschließlich Vollmacht), Unterschriftsproben der bevollmächtigten Personen (Personalausweiskopien), letzter Geschäftsbericht, den aktuellen Gesellschaftsvertrag.
  • Technische Formulare für den französischen Markt,
  • Technische Formulare für den deutschen/österreichischen/schweizerischen Markt,
  • Erklärung gegenüber dem französischen Industrieministerium im Hinblick auf den französischen Markt,
  • „Know-Your-Customer“ Formular.


Anforderungen zum Clearing sowie zur Abwicklung und Lieferung von Transaktionen

Clearing und Abwicklung

Die Börsenteilnehmer müssen sicherstellen, dass das Clearing ihrer Transaktionen durch die ECC AG ordnungsgemäß ausgeführt wird. Sie müssen von der ECC als Handelsteilnehmer anerkannt werden und als Nicht-Clearing Mitglied (bzw. in einigen Fällen als Clearing-Mitglied) am Clearing der ECC teilnehmen.

Transaktionen in sämtlichen Marktsegmenten der EPEX Spot werden über Clearing Mitglieder abgewickelt, die für sämtliche von ihrem Nicht-Clearing Mitglied geschlossenen Transaktionen finanziell verantwortlich sind. Clearing-Mitglieder sind Finanzinstitute, die die notwendige Infrastruktur umgesetzt haben, um den Zahlungsverkehr mit der ECC über das von den Zentralbanken der Eurozone geführte Abwicklungssystem Target 2 abzuwickeln.

Nicht-Clearing Mitglieder müssen eine Vereinbarung für Nicht-Clearing Mitglieder mit einem Clearing Mitglied und der ECC schließen. 


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